Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Social Era e.U.

Stand: August 2025

1. Geltungsbereich

Socal Era e.U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind zusätzlich unter www.social-era.com/agb abrufbar. Die AGB gelten für sämtliche angebotenen Leistungen der Social Era e.U., auch für jene im Rahmen der Social Era Community (Netzwerk & Events), Social Era Academy (digitale Lernplattform) sowie des Social Era Guidance (Beratungs- und Coachingleistungen) und Social Media Management (Dienstleistung).

Die AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Kund:innen, die unsere Leistungen über unsere Online-Plattform oder per direkter Buchung in Anspruch nehmen – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des UGB.

Allfällige Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden, selbst bei Kenntnis seitens Social Era e.U., nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Kund:innen stimmen zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch sie im Zweifel von den AGB der Social Era e.U. auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der Kund:innen unwidersprochen bleiben. 

2. Vertragspartner

Social Era e.U.
Promenadegasse 29/2/1, 1170 Wien
E-Mail: office@social-era.com
Inhaberin: Patrizia Obrist
UID: ATU12345678
Firmenbuchnummer: 566247 t
Firmenbuchgericht: Wien

3. Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Leistungen z.B. auf der Website, in Präsentationen, Werbeangeboten oder Preislisten stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im juristischen Sinne dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Buchung oder Angebotsanfrage. Individuell auf Anfrage erstellte Angebote von Social Era e.U. sind im Zweifel für 10 Tage verbindlich.

Ein Vertrag zwischen Ihnen und Social Era e.U. kommt in folgenden Fällen zustande:

Bei digitalen Kursen & Buchungen über die Website (z. B. Academy, Events): 

Mit dem Klick auf „Buchen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Pay € [Betrag]“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt durch unsere elektronische Buchungsbestätigung und/oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Kursplattform zustande. Eine bloße Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots durch Social Era e.U. dar.

Bei individuellen Dienstleistungen (z. B. Social Media Betreuung, Werbeanzeigen, Guidance-Programme):

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme (per E-Mail, Online-Signatur oder schriftlich) zustande. Auch die Bereitstellung von Zugriffen (z. B. auf Kund:innenaccounts oder Communitybereiche) gilt als Vertragsbeginn.

Bei laufenden Betreuungen oder Retainer-Vereinbarungen:

Der Vertrag gilt mit Freigabe des Angebots als geschlossen und verlängert sich automatisch im vereinbarten Rhythmus, sofern keine Kündigung erfolgt.

4. Leistungen & Durchführung

Academy

  • Die Social Era Academy ist eine ausschließlich online durchgeführte Kursplattform.

  • Inhalte stehen als Selbstlernkurse, Gruppenformate oder Live-Webinare zur Verfügung.

  • Der Zugriff auf gebuchte Inhalte ist ab Freischaltung für 6 Monate möglich, sofern nichts anderes angegeben ist.

Community & Circle.so

  • Der Zugang zur kostenlosen Social Era Community erfolgt ausschließlich auf Einladung und Registrierung über die Plattform Circle.so.

  • Ein Upgrade in den “Inner Circle” (kostenpflichtiger Bereich mit exklusiven Inhalten) ist nur nach erfolgreicher Buchung und Zahlung möglich.

Guidance

Leistungen können u. a. folgende Formate umfassen:

  • Zugang zum Onlinekurs Social Era Academy
  • Kickoff-Workshop via Zoom
  • Workshoptag (2 x 3h) via Zoom 
  • 5 Reflexionseinheiten im Einzelcoaching via Zoom 
  • Begleitdokumente und Ressourcen (PDFs, Worksheets etc.)  
  • Community-Zugang zum kostenpflichtigen “Inner Circle” für die Zeit der Betreuung (12 Wochen)
  • E-Mail-Begleitung oder Support nach Verfügbarkeit

Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Coachings besteht nur gemäß individuellem Angebot.

Social Media Management & Werbemaßnahmen

Im Rahmen gesonderter Beauftragungen übernimmt Social Era e.U. für Unternehmen und Unternehmer:innen Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing und bezahlte Werbeanzeigen auf den Meta-Plattformen (Facebook, Instagram) und LinkedIn.

Diese Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Social Media Betreuung (Meta)
  • Kick-Off-Tag (wenn möglich vor Ort)
  • Entwicklung, Planung und Veröffentlichung
  • Wöchentliche Inhaltsplanung
  • Postings pro Woche
  • Storys pro Woche
  • Reels pro Woche
  • Copywriting
  • Organisches Reichweitenwachstum 
  • Community Manangement und Kommunikation im Namen des Kunden
  • Werbeanzeigenbetreuung (exkl. Werbebudget) 
  • Analyse der Zielgruppe & Zielmärkte
  • Redaktionsplan (Abstimmung der Kampagnen)
  • Creative-Erstellung
  • Werbeanzeigen für mehr Reichweite
  • Werbeanzeigen für mehr Bekanntheit
  • Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekonten und Werbeanzeigen
  • Zielgruppen-Targeting, A/B-Tests und Auswertung
  • Nutzung von Tools wie Meta Business Manager, Werbeanzeigenmanager, Pixel etc.
  • Zusatzleistungen
  • Organisation Reel-Dreh und Inspirationen für Zwischendurch
  • Quartalsreport
  • Social Media Ads
  • Setup Facebook Business Manager
    (Werbekonto, Verknüpfung der Accounts, Setup Facebook Pixel)
  • Kampagnenstrategie für gewünschte Events
  • Analyse der Zielgruppen & Zielmärkte
  • Laufende Optimierung und Skalierung
  • Konvertierende Texte
  • Erstellung von Werbegrafiken
  • Status Updates
  • Quartalreportings
  • Abschluss einer Auftragsverarbeitervereinbarung (Art 28 DSGVO), sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Custom Audiences)

Der/Die Kund:in stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Zugänge (z. B. Meta Business Manager, Seitenrollen, Zahlungsinformationen) rechtzeitig bereitgestellt werden. Die Nutzung erfolgt auf Basis einer gesonderten Bevollmächtigung und/oder durch Zuweisung als Werbetreibende Agentur durch die Kund:innen. Das Werbebudget wird von Kund:innen in dessen Verantwortung selbst verwaltet.

Social Era e.U. handelt bei diesen Tätigkeiten im Namen und auf Rechnung der Kund:innen. Der/Die Kund:in trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm/ihr bereitgestellten oder hochgeladenen Inhalte und Dateien sowie für erforderliche Einwilligungen bzw. Zustimmungen Dritter (z. B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz). Der/die Kund:in hält Social Era e.U. diesbezüglich gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

5. Preise & Zahlungsbedingungen & Angebote

  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und im Zweifel exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  • Die jeweils gültige USt wird gemäß OSS-Regelung je nach Land der Kund:innen (B2C) automatisch berechnet.

  • Die Zahlung erfolgt über einen von Social Era e.U. vorgegebenen Zahlungsdienstleister oder im Falle der monatlichen Social Media Betreuung (Social Media Management) per Überweisung.

Üblicherweise akzeptierte Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister:

  • Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express)
  • SEPA-Lastschrift
  • Sofortüberweisung (Klarna)
  • Apple Pay, Google Pay
  • eps, giropay, iDEAL, Bancontact

Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Land und Gerät variieren und können von Social Era e.U. auch eingeschränkt werden. Social Era e.U. ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Social Era e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Social Era e.U.erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Social Era e.U. sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Social Era e.U. schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird Social Era e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Social Era e.U. - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Social Era e.U. die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens Social Era e.U.  begründet ist, hat der Kunde Social Era e.U.  darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Social Era e.U. bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Social Era e.U., schad- und klaglos zu stellen.

[Bezahlte Werbeanzeigen]: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Social Era e.U. nicht verpflichtet, Kosten für Werbeanzeigen selbst zu bevorschussen. Sollte dies im Falle der Auftragsabwicklung vereinbart werden oder sonst geschehen, ist Social Era e.U. jederzeit berechtigt, die Refundierung der bevorschussten Kosten vom Kunden mit einer Zahlungsfrist von drei Tagen zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Social Era e.U. berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, hat den Kunden darüber jedoch zu informieren. 

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Social Era e.U. gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Social Era e.U.

Bei Zahlungsverzug des unternehmerischen Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Social Era e.U. die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Social Era e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

Weiters ist Social Era e.U. nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Social Era e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Social Era e.U.  aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Social Era e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6. Zugriff & technische Voraussetzungen

  • Der Zugang zu gebuchten Leistungen im Rahmen der Social Era Community und Academy erfolgt per E-Mail mit einem personalisierten Login zur Kursplattform.

  • Für die Nutzung sind ein aktueller Browser, Internetzugang sowie eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich.

  • Der Kunde ist für sämtliche seiner Handlungen verantwortlich, die er im Rahmen der Verwendung seines Login-Accounts und im Zusammenhang mit seinem auf der Plattform von ihm angelegten Profil vornimmt. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und eine vollständige Anschrift anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder hatten, ist er verpflichtet, Social Era e.U. unverzüglich davon schriftlich zu informieren. Entsprechendes gilt bei jeder anderen missbräuchlichen Verwendung.

7. Widerrufsrecht

Sind Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Social Era e.U. geschlossen (§ 3 Z 1 FAGG), haben Sie als Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Social Era e.U., Inhaberin Patrizia Obrist, Promenadegasse 29/2/1, 1170 Wien, Österreich, office@social-era.com, +4369910157551, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück) 

An Social Era e.U., Inhaberin Patrizia Obrist, Promenadegasse 29/2/1, 1170 Wien, Österreich, E-Mail: office@social-era.com.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ 

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

— Name des/der Verbraucher(s) 

— Anschrift des/der Verbraucher(s) 

— Datum 

(*) Unzutreffendes bitte streichen

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrecht)

Sie haben kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn Social Era e.U. – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

Gem. § 7 Abs 3 FAGG wird Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts).

8. Vertragslaufzeit, Kündigung & Storno

Die Vertragslaufzeit, eine Kündigung und etwaiges Recht auf Stornierung richten sich nach der jeweils gebuchten Leistung. Die zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechte von Verbrauchern (Widerrufsrecht) werden dadurch nicht beschränkt. Sofern nicht anders angegeben, bestehen Kündigungs- und Stornorechte immer beidseitig (d. h., auch zugunsten von Social Era e.U.). Sowohl Stornierungen als auch Kündigungen sind in Textform (z.B. per E-Mail) zu kommunizieren. 

Academy & digitale Produkte (Online-Kurse, Lernplattform)

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Zugang zur Academy endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums (z.B. 6 Monate), sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Für den gebuchten Zeitraum besteht kein Recht auf eine ordentliche Kündigung. Eine Verlängerung ist nur durch erneute, separate Buchung möglich. Ein vorzeitiger Rücktritt nach Freischaltung ist ausgeschlossen (vgl. für Verbraucher aber Punkt 7). Bis zur erstmaligen Freischaltung des Kurses besteht ein kostenfreies Stornorecht.

Live-Veranstaltungen, Webinare & Gruppentermine (mit festen Startzeiten)

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.  

Im Falle einer Stornierung 13 Tage bis 48h vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags an. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage (unter 48h) wird der volle Betrag fällig.  

Umbuchungen (z.B. auf spätere Kursstarts oder Sessions) sind nach individueller Absprache möglich. Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung. 

Guidance-Programme & Einzelberatungen

Beratungs- oder Coachingpakete (z. B. Social Era Guidance) gelten für den einvernehmlich festgelegten Zeitraum. Sofern nicht anders geregelt, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Für den gebuchten Zeitraum besteht kein Recht auf eine ordentliche Kündigung. Eine Verlängerung ist nur durch erneute, separate Buchung möglich. Ein vorzeitiger Rücktritt nach Freischaltung ist ausgeschlossen (vgl. für Verbraucher aber Punkt 7).

Individuelle Leistungen / laufende Betreuung (z. B. Social Media Betreuung, Guidance, Werbeanzeigen)

Bei individuellen Leistungen gilt der im Angebot vereinbarte Leistungszeitraum.  

Monatliche Betreuungsmodelle können nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden

Kündigung aus wichtigem Grund

Beide Seiten behalten sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, welche eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen;  
  • Zugangsdaten missbräuchlich genutzt werden; 
  • Inhalte der Academy oder Community unerlaubt weitergegeben werden;
  • Zahlungsfristen trotz Mahnung nicht eingehalten werden.

Kündigt Social Era e.U. aus einem vom Kunden schuldhaft gesetzten wichtigen Grund, hat Social Era e.U. zumindest Anspruch auf 50% der Auftragssumme (sofern anwendbar gerechnet bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung bzw. zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit).

Sperrung bei Verstößen

Social Era e.U. behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese AGB, Community-Richtlinien oder geltendes Recht den Zugang zu Inhalten, Plattformen oder Services ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt auch ohne vorherige Kündigung, sofern dies zur Wahrung der Sicherheit oder Rechte Dritter erforderlich ist.

Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Social Era e.U. schriftlich zu bestätigen. 

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Social Era e.U. aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Social Era e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  

Befindet sich Social Era e.U. in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Social Era e.U. schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Urheberrecht & Nutzungslizenz

Alle Leistungen von Social Era e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Social Era e.U. und können von Social Era e.U. jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.      Die Herausgabe von Rohdaten (z.B. Video-Material von Reel-Drehs) ist im Zweifel nicht Bestandteil des Leistungspakets. Diese Daten verbleiben deshalb mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung bei Social Era e.U. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Social Era e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Social Era e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 

Die von Social Era e.U. erstellten Leistungen werden nach Vertragsbeendigung mangels anderslautender Vereinbarung für einen Zeitraum von 3 Wochen zum Download für den Kunden gespeichert und danach gelöscht. Der Kunde wird über den Beginn der Downloadmöglichkeit informiert.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Social Era e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Social Era e.U. zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Social Era e.U. ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf. 

Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, z.B. an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, z.B. von Darstellern, Sprechern, Models, wird Social Era e.U.in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird Social Era e.U.den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.

Für die Nutzung von Leistungen von Social Era e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Social Era e.U. erforderlich. Dafür steht Social Era e.U. eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von Social Era e.U. bzw. von Werbemitteln, für die Social Era e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf der Vertrabsbeziehung unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Social Era e.U. notwendig.

Für Nutzungen gemäß Punkt 10.5 steht Social Era e.U.im Zweifel im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Social Era e.U.. 

Der Kunde haftet Social Era e.U.für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Darüberhinausgehende Ansprüche (z.B. auf Unterlassung, Beseitigung, etc.) bleiben davon unberührt.

11. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde Era Social e.U. vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Era Social e.U. dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Era Social e.U. treten der potentielle Kunde und Era Social e.U. in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.  

Der potentielle Kunde anerkennt, dass Era Social e.U. bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Era Social e.U. ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Era Social e.U. im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Era Social e.U. Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Era Social e.U. binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.  

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Era Social e.U. dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Era Social e.U. dabei verdienstlich wurde.    

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Era Social e.U. ein. 

12. Gewährleistung & Haftung

Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten die nachfolgenden Regelungen. 

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Social Era e.U., verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Social Era e.U. zu. Social Era e.U. wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Social Era e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Social Era e.U. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Social Era e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Social Era e.U. ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Social Era e.U. haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 

Dessen ungeachtet haftet Social Era e.U. nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

Keine Erfolgsgarantie / Keine rechtliche Haftung für Ergebnisse

Social Era e.U. leistet keine Gewähr für einen konkreten Erfolg, konkrete Absatzmöglichkeiten, Reichweiten, Conversions, Benchmark-Zielen, Prognosen (z.B. angestrebte Reichweite, Klickzahlen, ROAS) oder sonst messbare Kennzahlen oder wirtschaftliche Ergebnisse, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert werden. Gleiches gilt für etwaige schriftlich oder mündlich erteilte Informationen vor bzw. anlässlich des Abschlusses der Vereinbarung.

Der Erfolg von Marketingmaßnahmen hängt von zahlreichen externen, von Social Era e.U. nicht beeinflussbaren Faktoren ab, z. B.:

  • Algorithmus- oder Richtlinienänderungen der Plattformen (z.B. Meta)
  • technische Rahmenbedingungen (z. B. Tracking-Blocker, Datenschutz-Tools)

Marktverhalten, Wettbewerb, Werbebudget und Zielgruppenverhalten, weitere Haftungsbeschränkungen

  • Es wird keine Gewähr für bestimmte Lernerfolge (z. B. im Rahmen von Kursen oder Coaching-Programmen) übernommen.
  • Social Era e.U. haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Bei technischen Ausfällen, Wartungsfenstern oder höherer Gewalt übernimmt Social Era e.U. keine Haftung für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Plattformen, Tools oder Inhalten.

Eigenverantwortung

Kund:innen sind für die eigene Umsetzung, Entscheidungen und Nutzung der gelieferten Inhalte oder Empfehlungen selbst verantwortlich. Jegliche unternehmerischen Entscheidungen, die auf Empfehlungen oder Materialien von Social Era e.U. basieren, erfolgen auf eigenes Risiko.

Haftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Social Era e.U. und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der geschädigte Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung von Social Era e.U.  ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

Jegliche Haftung von Social Era e.U.  für Ansprüche, die aufgrund der von Social Era e.U. erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Social Era e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Social Era e.U. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Social Era e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des unternehmerischen Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Social Era e.U.. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


Drittanbieter & Schnittstellen

Sofern der Kunde Dritte (z. B. externe Dienstleister, Webentwickler, Agenturen oder Berater) in die Umsetzung oder Weiterverarbeitung der von Social Era e.U. gelieferten Inhalte oder Empfehlungen einbindet oder Social Era e.U. zur Zusammenarbeit mit diesen auffordert, übernimmt Social Era e.U. keine Haftung für deren Handlungen, Unterlassungen, technische Umsetzung oder Ergebnisse – auch dann nicht, wenn diese in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit den Leistungen von Social Era e.U. stehen.

Social Era e.U. ist nicht verantwortlich für Fehler, Verzögerungen, Performanceverluste oder sonstige Schäden, die durch oder im Zusammenspiel mit Leistungen Dritter entstehen, sofern Social Era e.U. nicht ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte:

  • Inhalte auf Websites oder Plattformen technisch implementieren  
  • Tracking-, Datenschutz- oder Analysefunktionen einbauen  
  • Empfehlungen interpretieren oder weiterverarbeiten  
  • Änderungen an durch uns gelieferten oder betreuten Systemen vornehmen

Dies gilt auch für den Fall, dass die durch Social Era e.U. erbrachten Leistungen (z. B. Werbekampagnen, Social Media Maßnahmen oder Inhalte) von Dritten in deren eigene Reportings, Analysen oder Marketingstrategien eingebettet oder kommentiert werden.

Social Era e.U. übernimmt keine Verantwortung für Aussagen, Bewertungen oder Rückschlüsse, die auf Basis fremder Analyse- oder Auswertungslogiken getroffen werden – etwa im Rahmen eines allgemeinen Marketingplans, eines Funnels oder einer Budgetbewertung durch externe Berater:innen oder Agenturen der Kund:innen.

Die Einschätzung unserer Arbeit durch Dritte – insbesondere hinsichtlich Erfolg, Kosten-Nutzen, Sichtbarkeit oder strategischer Relevanz – liegt außerhalb unseres Einflussbereichs und kann nicht zur Ableitung von Haftungs- oder Leistungspflichten gegenüber Social Era e.U. verwendet werden.

Für die Kommunikation und Abstimmung mit Dritten gelten dieselben Mitwirkungspflichten der Kund:innen wie im direkten Projektverhältnis.

Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird Social Era e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Social Era e.U. von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Social Era e.U. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Social Era e.U. haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Social Era e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Social Era e.U. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Social Era e.U. bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Social Era e.U. hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

13. Gerichtsstand & Rechtswahl

  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie etwaiger Verweisungsnormen.
  • Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Social Era e.U. und einem unternehmerischen Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien vereinbart. Ungeachtet dessen ist Social Era e.U. berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  • Ist der Kunde Verbraucher aus einem Mitgliedstaat der EU hat dieser die Wahl zwischen seinem Wohnsitzgericht und dem Gerichtsstand am Sitz von Social Era e.U. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die AGB stehen Ihnen zudem jederzeit hier als PDF zum Download zur Verfügung.

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